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Rücktritt
Der Mieter ist berechtigt, vor Mietbeginn vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle eines solchen Rücktritts wird vom Vermieter eine Entschädigung geltend gemacht,und zwar wie folgt: Bei einer Stornierung der Reservierung durch den Gast fallen folgende Gebühren an: Bei Stornierung durch den Gast weniger als 90 Tage vor Anreise wird die Anzahlung als Verwaltungs- und Bearbeitungsgebühr einbehalten. 62-35 Tage vor dem Buchungstermin werden 50 % des Buchungspreises als Stornokosten einbehalten. Ab 34 Tage vor Anreise werden 80 % des Buchungspreises als Stornogebühren einbehalten. Dem Mieter wird hiermit ausdrücklich der Nachweis gestattet, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale. Der Mieter hat das Recht, einen Ersatzmieter zu stellen, der die Wohnung in vollem Umfang übernimmt. Dafür kann eine Bearbeitungsgebühr von 50,00 EUR berechnet werden. Rücktrittsgebühren werden dann nicht erhoben.
